Das Erstgespräch ( bis 45 Minuten ) ist kostenlos.
Jede Therapiestunde (ca.50-60 Minuten) kostet 60 Euro.
Bei verspäteter oder nicht erfolgter Absage behalte ich mir vor, nach BGB §§ 611, 615 eine Ausfallpauschale von € 50,- zu berechnen.

Der Heilpraktiker für Psychotherapie hat in der Regel keine Kassenzulassung, so dass die Kosten in den allermeisten Fällen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur in Ausnahmefällen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie momentan keinen Therapieplatz bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung bekommen, da die Warteliste zu lang ist. Dann greift §13 Abs.3 SGB V (Sozialgesetzbuch) ein. Dieses Gesetz zeigt auf, dass Sie gegebenenfalls doch mit der Krankenkasse abrechnen können. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Ihre Vorteile auf einen Blick:
Gesprächstherapie und Focusingtherapie Thorsten Schweizer kostenfreies Erstgespräch

Gesprächstherapie und Focusingtherapie Thorsten Schweizer keine langen Wartezeiten

Gesprächstherapie und Focusingtherapie Thorsten Schweizer flexible Termingestaltung

Gesprächstherapie und Focusingtherapie Thorsten Schweizer Termine auch abends und

Gesprächstherapie und Focusingtherapie Thorsten Schweizer an Samstagen möglich

In vielen Fällen können die Honorarkosten möglicherweise von den privaten Krankenkassen und Zusatzversicherungen nach vorheriger Absprache zwischen 50% und 100% übernommen werden.

Bitte sprechen sich mich frühzeitig an, falls Sie einen entsprechenden Antrag stellen möchten.

Soziales Honorar

Da ich auch Menschen in finanziellen schwierigen Situationen den Zugang zu meiner Praxis ermöglichen möchte, beteilige ich mich an der Aktion "Soziales Honorar".

Ich stelle ein Kontingent an sozialen, kostenermäßigten Therapieplätzen zur Verfügung. Bei entsprechendem Nachweis gewähre ich eine Ermäßigung von 30% auf meinen regulären Stundensatz.

Bitte informieren Sie mich schon bei der Terminvereinbarung über den Wunsch nach dem "Sozialen-Honorar" damit ich mit Ihnen die Vorraussetzungen und gegebenenfalls erforderlichen Nachweise besprechen kann.

Ich möchte darauf hinweisen, dass es sich hierbei um eine freiwillige Leistung handelt, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Sonderausgaben

Psychotherapeutische Leistungen, die von den Kassen nicht übernommen werden, können Sie eventuell steuerlich als "Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen" geltend machen.

Das Rechtsverhältnis zwischen psychotherapeutischen Heilpraktiker und Klient begründet sich nach dem Dienstvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Heilpraktikerleistungen sind umsatzsteuerfrei.

Psychotherapie (HPG) bedeutet

Zulassung zur Ausübung der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz. Dies hat nichts mit Esoterik zu tun. Die Heilpraktikerzulassung zur Ausübung von Psychotherapie wird aufgrund einer amtlichen schriftlichen und mündlichen Prüfung erteilt, in der u.a. psychotherapeutisches und psychiatrisches Fachwissen sowie diagnostische Fähigkeiten nachgewiesen werden müssen. Bestimmte (psychiatrische) Krankheitsbilder dürfen nur von speziell ausgebildeten Ärzten behandelt werden.